
| Startseite | Goethe-Oberschule Thale/Harz 1961 - der Jahrgang der ersten "Eingemauerten" |
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Der erneute Besuch des Mühlenmuseums in Gifhorn bei Hannover anlässlich der Abitreffens 2009 hat auch für die Kenner wieder eine bleibende Erinnerung hinterlassen. Bis auf die Tatsache, dass das Mühlenrestaurant für verwöhnte Pensionisten nicht mal einen Espresso anbieten konnte, war es ein voller Erfolg und empfehlenswert. |
Schiffsmühlen in Gifhorn
Die Schiffsmühle aus Ungarn wurde als Mühlentyp 536 nach Chr. aus einer Notlage durch den oströmischen Feldherren Belisar erfunden. Während des Gotenkrieges belagerten die Ostgoten ein Jahr lang Rom und leiteten die zum Betreiben der Wassermühlen dienenden Wasserleitungen ab.
Infolgedessen konnte kein Getreide gemahlen werden und der Stadt drohte der Hungertod. Belisar kam auf den glücklichen Gedanken, die Mühlen auf Wagen zum Tiber zu bringen und auf dem Fluss auf Kähnen zu verankern, wo sie dann schwimmend von der Kraft des strömenden Wassers getrieben wurden. Von Rom aus verbreiteten sich die Schiffsmühlen in ganz Europa.
Im Jahre 840 wurde die erste Schiffsmühle bei Straßbourg und 1112 bei Mainz erwähnt. Die Blütezeit dieser lag im 16. Und 17. Jahrhundert. Die Schiffsmühle war eine Variante der Wassermühle. Die am weitesten verbreitete Form bestand aus zwei hölzernen Schiffen, die im Flussbett verankert waren. Das größere Hausschiff beherbergte das Mahlwerk und die Müllerstube, das kleinere Wellenschiff die Auflage der Welle des Schaufelrades. Zwischen beiden Schiffen drehte sich das mächtige Schaufelrad im Strom.
Der Betreiber einer Schiffmühle war Müller und Kapitän zugleich. Er hatte das Recht, sich die beste Strömung im Fluss auszusuchen. Nach Lichten der Anker und Einziehen der Taue konnte er mit seiner Mühle flussabwärts treiben, stromaufwärts wurden den Mühlen gezogen. Hochwasser und Eisgang waren die größten Gefahren für diese Mühlen Selbst in den speziellen „Buhnen“ (Mühlenhäfen) waren diese Mühlen nicht immer sicher. Oftmals rissen Flutwellen die Mühlen aus ihren Verankerungen, und sie trieben stromabwärts und zerschellten am Ufer oder an Brückenpfeilern.
Die Lebensdauer einer Schiffmühle betrug zwischen 40 und 50 Jahren, und die Wartung sowie die Anschaffung waren sehr teuer. Anfänglich waren Schiffmühlen Eigentum der Kirchen, Klöster und Stifte, danach gingen sie in den Besitz der Landesherren über, die sie als Lehen vergaben. Erst um 1600 konnten Müller diese Mühlen ihr Eigen nennen.
Die starke zu Zunahme von Schiffsmühlen hatte eine Behinderung der Schifffahrt zur Folge. So wurde z. B. durch die Großherzögliche Regierung von Hessen im Jahre 1816 eine Art Quotenreglung eingeführt, und die Schiffsmühlen nahmen drastisch ab. 1861 wurde in der Mannheimer Schifffahrtsakte der Bau von Schiffsmühlen auf dem Rhein verboten. 1926 veschwand die letzte Rheinschifffahrtsmühle bei Ginsheim.
[Quelle:Hinweistafeln im Mühlenmuseum Gifhorn]
df